Rahmen und Kosten


Rahmen


Die Behandlungskosten werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht getragen und von Dir als Selbstzahler übernommen. Selbstverständlich erhätst Du hierzu - auf Wunsch - eine Rechnung, die Du steuerlich absetzen kannst.

 

Vorteile sind:

  • DU musst mit keinen Wartezeiten rechnen. Die Therapie kann sofort  beginnen.
  • Keine  Bürokratie mit der Krankenkasse. Keine  Diagnose Übermittlung einer psychischen Störung an Deine Krankenkasse - absolute Diskretion !
  • DU kannst das Honorar für die Psychotherapie - falls gewünscht - steuerlich geltend machen als Gesundheitskosten beziehungsweise als aussergewöhnliche Belastungen.

 

Last, not least:

  • Buddhistisch fundierte Psychotherapie geht weit über das Methodenspektrum der von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Psychotherapieverfahren hinaus und bezieht das Heilungspotenzial der transpersonalen Dimension mit ein.

 

Hast Du eine private Krankenversicherung, bist beihilfeberechtigt oder hast eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass die Behandlungskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall, Deiner  Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab.

 

Auf Wunsch bin ich DIR bei der Abklärung dieser Fragen gerne behilflich.

 

 

Kosten


 

Die Kosten für eine Stunde Psychotherapie (Dauer: 50 min) betragen 100 EURO.

 

Die Kosten für eine Stunde Psychotherapie (Dauer: 60 min) betragen 115 EURO.

 

Es sind Vergünstigungen in bestimmten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei geringem Einkommen oder in einer sozialen Notsituation. Bitte sprich mich hierzu an!

 

 

Eine Probestunde (50 min) kostet 85 Euro.

 

Hierbei lernst DU mich kennen, ich lerne DEINE Anliegen kennen und wir schauen gemeinsam, ob und auf welche Art und Weise ich DIR helfen kann. DU erhältst auch meine ehrliche Einschätzung, wie lange die psychotherapeutische Zusammenarbeit in etwa dauern wird, damit DU planen kannst!

 

 

 

Stornoregelung: Ich vereinbare einen festen Termin für DICH, deshalb muss ich eine vereinbarte Sitzung, die DU - unabhängig von der Begründung - kurzfristig, d. h. 24 Std vor dem vereinbarten Termin, absagst, in Rechnung stellen.